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In Baden-Württemberg sind ab dem 31.12.2014 die Warngeräte künftig Pflicht.
Jedes Jahr sterben in Baden-Württemberg etwa 50 Menschen bei Bränden. Die meisten von ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer überrascht. Im Schlaf bemerken sie nicht, dass ein Feuer ausgebrochen ist. 95 % der Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Schon nach zwei bis vier Minuten können die inhalierten Brandgase tödlich sein. Viele dieser Opfer könnten vermieden werden, wenn Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet wären. Denn Rauchmelder lösen schnell nach Ausbruch eines Brandes Alarm aus und warnen mit einem schrillen lauten Ton vor der tödlichen Gefahr.
Der Landtag in Baden- Württemberg hat beschlossen, das künftig in allen Wohnungen Warngeräte angebracht werden müssen. Denn Rauchmelder retten Leben.
Wir sind ein Fachbetrieb und betreuen Privat- und Geschäftskunden. Unser
Team ist 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr für Sie da und bietet
Ihnen die schnellst und bestmöglichste Lösung.
Informationen für Baden-Württemberg
1. Einbaupflicht:
2. Verantwortlich:
Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht speziell in Baden-Württemberg finden Sie auch auf der Website der Landesregierung.
3. Wer übernimmt Einbau und Wartung?
In
(fast) allen Bundesländern mit einer Rauchmeldergesetzgebung ist der
Bauherr bzw. Eigentümer/Vermieter für die Installation der Rauchmelder
verantwortlich, Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern.
Für die
jährliche Wartung hingegen gibt es unterschiedliche Regelungen. In
einigen Bundesländern ist auch dafür der Eigentümer/Vermieter zuständig,
er kann die Wartungsaufgaben selbst übernehmen oder an einen
Hausmeister bzw. ein Dienstleistungsunternehmen der Wohnungswirtschaft
o. Ä. delegieren. In einigen Bundesländern ist jedoch der Mieter selbst
für die Wartung verantwortlich oder dem Mieter kann die Wartung auch per
Mietvertrag übergeben werden.
Informieren Sie sich hier über die Regelungen in Ihrem Bundesland.
4. Die jährliche Wartung nach DIN 14676
Die
jährliche Inspektion und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und
notwendig, um die Betriebsbereitschaft des Melders zu prüfen.
Entsprechend der Bedienungsanleitung des Rauchmelders muss einer
Funktionskontrolle unterzogen werden.
Kontrolliert werden müssen
mindestens, ob die Raucheindringöffnungen frei ist (z. B. Abdeckungen,
Verschmutzung durch Flusen und Stäube), ob eine funktionsrelevante
Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 0,5 m
um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist, die das Eindringen
von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern.
Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen.
Ist
der Rauchwarnmelder beschädigt oder funktioniert es nicht, so ist er
auszutauschen. Weiterhin ist zu prüfen ob die jeweiliegen Rauchmelder
sich an der richtigen Stelle befinden
Weitere Einsatzgebiete:
Rauchmelder
Installation - Rauchmelder Wartung - Rauchmelder Elektriker -
Rauchmelder Ludwigsburg - Rauchmelder Stiftung Warentest - Rauchmelder
Fire Angel - Rauchmelder Ludwigsburg - Rauchmelder Elektriker Ludwigsburg - Elektriker Ludwigsburg - Rauchmelder Elektriker Ludwigsburg
Türöffnung, Zylinderwechsel, Schlosswechsel
Fenstersicherung, Türsicherung